Schon gewusst?

Als Wohnungsinhaber – ob Eigentümer oder Mieter – können Sie Renovierungs- oder Erhaltungskosten steuerlich geltend machen.

Dabei können Sie für Handwerkerleistungen wie Reparaturen, Modernisierungen oder Erhaltungsmaßnahmen (z.B. Malerarbeiten) 20% der Kosten von bis zu 6.000 EUR des Arbeitslohnes, also bis zu 1.200 EUR, abzugsfähig geltend machen.

Für Handwerkerleistungen, die nicht in diese Kategorien fallen, zum Beispiel für Reinigung, sind sogar 20% von bis zu 20.000, also bis zu 4.000 EUR abzugsfähig.

Bedingung: unbare Zahlungsweise, Arbeiten müssen im Wohnobjekt ausgeführt werden

Reichen Sie dazu die Handwerkerrechnungen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.

 Did you know?

If owner or tenant, the wage for my work is tax-deductible.

From payments for repairs, refurbishments or conservation measures you can deduct 20% of max. 6.000 EUR, that means up to 1.200 EUR from the tax. Other payments, for example for cleaning, allow you to deduct 20% from  max. 20.000 a year, it means 4.000 EUR.

Requirement: cashless payment, the work must be carried out in the residential property. 

You just add the bills of your craftsmen to your tax declaration.